“ Fachkundige medizinische und pflegerische Versorgung, in Zusammenarbeit mit Ihrem Haus- bzw. Facharzt“
Leistungen der Krankenkasse sind z.B.
- Medizinische Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
- Verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin)
- Katheterwechsel
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Parenterale und Enterale Ernährung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kontrolle von Blutdruck, Blutzucker
- u. a.
Für diese Leistungen wird von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung ausgestellt.
Die Finanzierung erfolgt durch Ihre Krankenkasse entsprechend des gültigen Leistungskataloges.
“ Im Mittelpunkt der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung steht der Patient mit seinen Angehörigen! „
Spezielle ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 34b SGB V erhalten schwerstkranke Menschen, die unter einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden.
Das bedeutet für den Patienten:
- die medizinische und pflegerische Versorgung der Schwerstkranken in der letzten Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung zu sichern
- die Lebensqualität zu erhalten
- einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden